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Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges



Sie möchten eine Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges durchführen, für das ein deutscher Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung II ausgestellt ist.

Erforderliche Unterlagen:



Vollmacht:
Eine Vollmacht ist dann notwendig, wenn nicht der Halter selbst, sondern eine von ihm bevollmächtigte Person den Antrag stellt. Personalausweis oder Reisepass des Beauftragten ist erforderlich.

Ein entsprechender Vordruck steht im Formularbereich zur Verfügung.


Die Zulassung kann erst nach dem Bezahlen der rückständigen Gebühren, Auslagen und Kraftfahrzeugsteuer, Nebenleistungen zur Kraftfahrzeugsteuer erfolgen.