Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges
Sie möchten eine Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges durchführen, für das ein deutscher Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung II ausgestellt ist.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters
- Bei Firmen Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code)
Vollmacht:
Eine Vollmacht ist dann notwendig, wenn nicht der Halter selbst, sondern eine von ihm bevollmächtigte Person den Antrag stellt. Personalausweis oder Reisepass des Beauftragten ist erforderlich.
Ein entsprechender Vordruck steht im Formularbereich zur Verfügung.
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- COC-Bescheinigung, Datenbestätigung oder TÜV Gutachten
- Falls erforderlich, Einwilligungserklärung für Minderjährige
- ab 01.07.2007 Einzugsermächtigung der Kfz.-Steuer
Die Zulassung kann erst nach dem Bezahlen der rückständigen Gebühren, Auslagen und Kraftfahrzeugsteuer, Nebenleistungen zur Kraftfahrzeugsteuer erfolgen.

