Zulassung eines Fahrzeuges mit Saisonkennzeichen

Sie wollen ein Fahrzeug nur zu einer bestimmten Zeit des Jahres zulassen. Dazu können Sie ein Saisonkennzeichen erhalten.

Allgemeines:


Empfehlenswert für Fahrzeughalter, die ihr Fahrzeug nicht ganzjährig nutzen wollen. Die Zulassung des Fahrzeuges ist für einen bestimmten Zeitraum (mind. 2 Monate, max. 11 Monate) möglich. Die Abmeldung bzw. Wiederzulassung erfolgt für den angegebenen Zeitraum jedes Jahr automatisch.


Erforderliche Unterlagen:

  • Personalausweis oder Reisepass des Halters
  • Vollmacht:
  • Eine Vollmacht ist dann notwendig, wenn nicht der Halter selbst, sondern eine von ihm bevollmächtigte Person den Antrag stellt. Personalausweis oder Reisepass des Beauftragten ist erforderlich. Ein entsprechender Vordruck steht im Downloadbereich zur Verfügung.
  • Bei Firmen Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I   (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II  (Fahrzeugbrief)
  • Kennzeichen falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Hauptuntersuchungsbericht
  • Falls erforderlich: Einwilligungserklärung für Minderjährige
  • Ab 01.07.2007 Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer