Wiederzulassung eines ausserbetriebgesetzten Fahrzeuges
Sie wollen ein Fahrzeug welches ausser Betrieb gesetzt ist wieder zulassen.
Das Fahrzeug soll auf den gleichen Halter wieder zugelassen werden und hatte bisher ein Kennzeichen des Neckar-Odenwald-Kreises.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass des Halters
Vollmacht:
Eine Vollmacht ist dann notwendig, wenn nicht der Halter selbst, sondern eine von ihm bevollmächtigte Person den Antrag stellt. Personalausweis oder Reisepass des Beauftragten ist erforderlich. Ein entsprechender Vordruck steht im Downloadbereich zur Verfügung.
- Bei Firmen Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrezugbrief)
- Hauptuntersuchungsbericht. Bei abgelaufener Hauptuntersuchung oder wenn aus Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nicht ersichtlich ist.
- Bei einem veränderten Fahrzeug ist ein technisches Gutachten erforderlich
- Kennzeichen (falls vorhanden und reserviert)
- Falls erforderlich: Einwilligungserklärung für Minderjährige
- Ab 01.01.2007 Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer
Die Zulassung kann erst nach dem Bezahlen der rückständigen Gebühren, Auslagen und Kraftfahrzeugsteuer, Nebenleistungen zur Kraftfahrzeugsteuer erfolgen.

