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Verlust von Fahrzeugpapieren oder Kennzeichen



Verlust / Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein):

   

Verlustanzeige:
Die Verlustanzeige kann nur vom eingetragenen Fahrzeughalter bzw. von
demjenigen, der die Unterlagen verloren hat, bei der Zulassungsbehörde abgegeben werden.

Verlust / Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief):

       

Verlustanzeige:
Die Verlustanzeige kann nur vom eingetragenen Fahrzeughalter bzw. von demjenigen, der die Unterlagen verloren hat, bei der Zulassungsbehörde abgegeben werden.


Verlust/ Diebstahl der/des Kennzeichen(s):


Erforderliche Unterlagen:

Verlustanzeige:
Die Verlustanzeige kann nur vom eingetragenen Fahrzeughalter abgegeben werden.