Schriftzug und Logo Neckar-Odenwald-Kreis

Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb des Neckar-Odewald-Kreises



Sie haben ein Fahrzeug erworben, das bisher in einem anderen Stadt- oder Landkreis zugelassen war, oder Sie sind in den Neckar-Odenwald-Kreis gezogen. Sie müssen das Fahrzeug auf Ihren Namen und Ihre (neue) Adresse ummelden.

Erforderliche Unterlagen:

Vollmacht:

Eine Vollmacht ist dann notwendig, wenn nicht der Halter selbst, sondern eine von ihm bevollmächtigte Person den Antrag stellt. Personalausweis oder Reisepass des Beauftragten ist erforderlich. Ein entsprechender Vordruck steht im Downloadbereich zur Verfügung.


Die Zulassung kann erst nach dem Bezahlen der rückständigen Gebühren, Auslagen und Kraftfahrzeugsteuer, Nebenleistungen zur Kraftfahrzeugsteuer erfolgen.