Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb des Neckar-Odewald-Kreises
Sie haben ein Fahrzeug erworben, das bisher in einem anderen Stadt- oder Landkreis zugelassen war, oder Sie sind in den Neckar-Odenwald-Kreis gezogen. Sie müssen das Fahrzeug auf Ihren Namen und Ihre (neue) Adresse ummelden.
Erforderliche Unterlagen:
- Personalausweis oder Reisepass des künftigen Halters
Vollmacht:
Eine Vollmacht ist dann notwendig, wenn nicht der Halter selbst, sondern eine von ihm bevollmächtigte Person den Antrag stellt. Personalausweis oder Reisepass des Beauftragten ist erforderlich. Ein entsprechender Vordruck steht im Downloadbereich zur Verfügung.
- Bei Firmen Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Hauptuntersuchungsbericht. Bei abgelaufener Hauptuntersuchung oder wenn aus Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) nicht ersichtlich ist.
- Kennzeichen
Bei einem noch auswärts zugelassenem Fahrzeug - Falls erforderlich: Einwilligungserklärung für Minderjährige
- Ab 01.07.2007 Einzugsermächtigung für Kfz-Steuer
Die Zulassung kann erst nach dem Bezahlen der rückständigen Gebühren, Auslagen und Kraftfahrzeugsteuer, Nebenleistungen zur Kraftfahrzeugsteuer erfolgen.

