
Sie haben ein Fahrzeug erworben, das bereits im Neckar-Odenwald-Kreis zugelassen war.
Eine Vollmacht ist dann notwendig, wenn nicht der Halter selbst, sondern eine von ihm bevollmächtigte Person den Antrag stellt. Personalausweis oder Reisepass des Beauftragten ist erforderlich. Ein entsprechender Vordruck steht im Downloadbereich zur Verfügung.
Bei Kennzeichenwechsel eines noch zugelassenen Fahrzeuges
Falls vorhanden und reserviert nach Außerbetriebsetzung
Die Zulassung kann erst nach dem Bezahlen der rückständigen Gebühren, Auslagen und Kraftfahrzeugsteuer, Nebenleistungen zur Kraftfahrzeugsteuer erfolgen.
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