Meldepflichtige technische Änderungen an einem Fahrzeug
Technische Änderungen am Fahrzeug
Erforderliche Unterlagen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code). Sofern sich die Leistung des Fahrzeuges oder die Fahrzeugart ändert.
Zusätzlich technisches Gutachten:
- Eintragungspflichtig sind die Änderungen nach § 21, § 19 Abs. 2 StVZO
- Änderungen nach § 19 Abs. 3 StVZO nur lt. Gutachten erforderlich

