Meldepflichtige technische Änderungen an einem Fahrzeug

Technische Änderungen am Fahrzeug

Erforderliche Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I  (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Elektronische Versicherungsbestätigung (7-stelliger Code). Sofern sich die Leistung des Fahrzeuges oder die Fahrzeugart ändert.

Zusätzlich technisches Gutachten:


  • Eintragungspflichtig sind die Änderungen nach § 21, § 19 Abs. 2 StVZO
  • Änderungen nach § 19 Abs. 3 StVZO nur lt. Gutachten erforderlich