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Ausserbetriebsetzung eines Fahrzeuges



Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges:



Bei Verwertung von PKW und LKW zusätzlich:

Verwertungsnachweis (bei anerkannten Annahmestellen oder Verwertungsbetrieben        
erhältlich) oder Erklärung (bei der Zulassungsbehörde), dass das Fahrzeug nicht als
Abfall zu entsorgen ist oder zum Zwecke der Entsorgung im Ausland verbleibt.