Ausserbetriebsetzung eines Fahrzeuges
Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Kennzeichen
Bei Verwertung von PKW und LKW zusätzlich:
Verwertungsnachweis (bei anerkannten Annahmestellen oder Verwertungsbetrieben
erhältlich) oder Erklärung (bei der Zulassungsbehörde), dass das Fahrzeug nicht als
Abfall zu entsorgen ist oder zum Zwecke der Entsorgung im Ausland verbleibt.

