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Erneuerbare-Wärme-Gesetz BW setzt auf nachhaltige Wärme
Das Erneuerbare-Wärme-Gesetz (EWärmeG) in Baden-Württemberg soll ab 1. Januar 2010 den Anteil regenerativer Energien an der Wärmeversorgung von bestehenden Wohngebäuden auf mindestens zehn Prozent erhöhen. Die Energie-Agentur des Neckar-Odenwald-Kreises (EAN) empfiehlt Hausbesitzern, frühzeitig qualifizierte Energieberater hinzuzuziehen, wenn ab 2010 die Anschaffung einer neuen Heizung ansteht. Für Fragen hat auch das Umweltministerium ein gebührenfreies Beratungstelefon unter der Nummer 08000 12 33 33 eingerichtet.

Pfeil Dienstag den 05 Januar 2010

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